(13) spätes Mittelalter – Was gab es ab wann? Alles zum Thema Verwendung von (bestimmten) Farben und (Schnitt) Formen

Farben und (Schnitt) Formen spätmittelalterlicher Gewandung in Kleiderordnungen, Chroniken und anderen schriftlichen Zeugnissen aus dem 14. bis 16. Jahrhundert

Um 1300 beginnt sich von Frankreich ausgehend die Mode komplett zu ändern: an Stelle der langen weiten Röcke der Männer treten kurze, enge, jackenartige Kleider; auch die Kleider der Damen werden oben eng und immer tiefer dekolltiert und unten sehr weit, die Ärmelformen vervielfachen sich. Durch Johannes von Luxemburg gelangte die Mode um 1320 nach Böhmen, beschrieben von Petrus von Zittau (Königsaaler Chronik) und von Franciscus Pragensis (Prager Chronik), Anonymus Leobiensis beschreibt sie um diese Zeit in Österreich. Mitte der dreißiger Jahre ist die neue Mode über weite Teile Deutschlands verbreitet.

  • 1310 (Provinzialkonzile zu Trier)
    Geistlichen wird der Gebrauch in Falten gelegten Kleider, der aus verschieden Stoffen schachbrettartig zusammengesetzten der gestreiften oder geteilten (mi-parti) Kleider, ganz grüner, roter, blauer Anzüge oder an den Seiten oder am Hals aufgeschlitzter und geknöpfter Kleider verboten.
  • vor 1350 (W.v.Eschenbach Parzival)
    Der Rock war aus verschiedenfarbigen Stoffen zusammengesetzt. Dazu kamen die mannigfaltig ausgezackten und geschlitzten, mit aufgenähten Bildern verzierten Röcke und Hosen (235)

  • 1322(Anonymus Leobiensis)
    Die einen tragen an den Röcken den linken Aermel von anderem Tuche. andere zierten in verschiedener Weise den linken Aermel entweder mit Seide oder mit Silber; andere hingen silberne Röhren mit Seide an ihren ganzen Aermel; andere trugen auf der Brust Flecken von anderem Tuche mit silbernen oder seidenen Buchstaben; andere trugen auf der linken Seite der Brust Bilder.
  • 1336/1367 (Böhmische Chronik des Hagecius)
    Jeder kleidete sich nach Gefallen; einige trugen Röcke von zweierlei Tuch (Miparti), bei anderen war der linke Ärmel beträchtlich weiter als der rechte, ja bei manchem sogar noch weiter als der ganze Rock lang war. Andere hatten beide Ärmel von derartig gleicher Weite, und wiederum andere verzierten den linken auf mancherlei verschiedene Weise, teils mit Bändern von allerlei Farben, teils mit silbernen Röhrlein aus seidenen Schnüren. Einige trugen auf der Brust, ein Tuchstück von verschiedener Farbe, mit silbernen und seidenen Buchstaben geziert. Noch andere trugen Bildnisse auf der linken Seite der Brust.
    Einige fassten den Saum der Kleider mit andersfarbigem Tuche ein; andere machten statt der Einfassung in die Ränder der Kleider zahlreiche Einschnitte.
  • 1337 (Die Synode zu Köln)
    Und zwar legen sie dieselben an, was auch bei anderen Kleidern nicht erlaubt ist, aus verschiedenen Farben und Figuren zusammengesetzt, geschacht und gestreift, aus Seidenstoffen und anderen Geweben. Dann geschachte (schachbrettartig gemusterte) Kleider rother und grüner Farbe, oder bei denen der Aermel von anderer Farbe angenäht ist, die vor der Brust und über den Ellbogen hinaus vielfach und merklich mit Knöpfen besetzt, an der Seite aufgeschnitten, hier am Rande entlang und an den Aermeln mit Aufschlägen verbrämt, so dass aussen die Pelzfütterung sichtbar wird.
    Einige tragen auch die Kapuzen durchlöchert, zerschnitten und gespalten mit langen herabhängenden Stücken Tuch, einige mit Seidenfäden bunt gestickt, mit Gold und Silber durchwirkt, mit Figuren verziert.
  • 1353? (Zittauer Polizeiordnung)
    Keine Frau darf eine Gugel tragen außer des Scharfrichters und Henkers Mägde.
  • um 1356 (Ratserlass von Speier)
    Aber eine Jungfrau, die noch keinen Mann hat, mag wohl ein Schapel tragen und ihre Zöpfe oder Haarschnüre hängen lassen, bis sie verehelicht wird und ein Mann sie nimmt. Es soll auch keine einen Rock oder Mantel verbrämen mit Pelzwerk, Buntwerk, mit Seide oder Sendel breiter als zwei Fingerglieder, nur oben und nicht unten; es soll kein Rock oder Mantel von innen verbrämt sein.
    Und sie sollen auch keinen aus Streifen oder Stücken zusammengesetzten Rock mehr tragen oder solchen aus Seide, Pfellerinseide, noch soll das Hauptloch so groß sein, dass man die Achseln sieht und sie sollen auch keinen Rock tragen der vorn oder an der Seite geknöpft ist. Es soll auch keine Lappen an den Ärmeln länger tragen als eine Elle lang vom Ellenbogen. Kein Mann soll Bart noch Scheitel tragen und sei der Zipfel seiner Gugel weder gewunden noch zerschnitten, noch länger denn höchstens anderthalb Ellen, und die Gugel vor dem Gesicht in keiner Weise ausgezackt.
  • 1362 (Bilder Legenda aurea des Jacobus de Voragine)
    Bei den Männertrachten ist die Anwendung der Farbenteilung besonders zu beachten, dass die rechte Seite des Rockes eine andere Farbe zeigt als die linke, dass man den Stoff streifenartig zusammenstickt.
  • vor 1400 (Italien)
    Gegensätzlich zu den anderen Ärmeln trug man auch lange, enganschliessende Ärmel, hinterwärts mehrfach übereinander geschlitzt und bauschig unterpufft.
  • um 1400 (Johann Hus)
    „In einem einfachen Kleide, das aus demselben Stoff gearbeitet ist, einherzugehen, würden die Beschauer gemeinhin für Nacktgehen ansehen. Deshalb setzen sie Tuch von verschiedener Farbe zusammen. Das ganze Kleidungsstück muss mehrfarbig, bunt sein, so dass, wenn noch Wolfspelz, oder Bärenpelz, oder Leopardenfell, oder etwas Ähnliches vorhanden ist, sie mit nach außen gekehrten Haaren sich zeigen. Dazu kommt noch die Stickerei, mit der sie sich von Künstlern Tierköpfe, Vögel, Hunde, Hasen und Ähnliches (als Wappenbilder) herstellen lassen.
  • 1411 (Ulm)
    Die Röcke und Tapparte soll man mit Flügeln und offenen Ärmeln tragen, jedoch unzerhauen und ohne Schlitz und sie sollen ungefüttert sein.

  • vor 1440 (Ulm)
    An jedem Gewand sollen nicht mehr als 8 Schlitze sein. Federkränze, Glocken und Schellen dürfen nicht mehr in der Kirche aber sonst getragen werden. Kein Mann darf zur Kappe mehr als vier Ellen Tuch nehmen, diese jedoch zerhauen und zerschlitzen, wie er wolle. Reitröcke und Jacken mit Lappen dürfen nur getragen werden, wenn man aus der Stadt reitet. Mäntel, Röcke und Tapparte, so sie nicht mit Pelz gefüttert sind, dürfen unten mit einem Gefräns von Lappen verziert werden, nicht länger als eine Viertelelle.
  • 1467 (Chronik de Monstrelet)
    Die Männer trugen Unterschnürleibchen mit engen Ärmeln, die vor allem die Taille einschnürten und die Figur für die enganleigende Kleidung formten, sie schlitzten und spalteten die Ärmel ihrer Röcke, lediglich um ihr glänzend weißes, sehr kostbares Leinenhemd zeigen zu können, eine Eitelkeit, welche sich bis zu dem Grade steigerte, dass man auch in der Gegend der Taille, des Magens und sogar der Schenkel derartige Schlitze anbrachte. Das Beinkleid lag eng an, nebst der ihm erst seit kurzem eigenen kleinen Kapsel („braguette“), auch wurde es noch ferner hauptsächlich an der Jacke oder dem Rock unter den Schössern mit Hefteln befestigt.
  • um 1480 (Schultz II, 256)
    Die lebhaftesten Zusammenstellungen von Farben fanden Beifall, und eine Zeit lang war es Sitte, Hosen und Wams aus Streifen verschiedener Färbung zusammenzusetzen

  • um 1480(Weiss, 121)
    Etwa seit 1480 begann man, das Leibchen vom Rock zu trennen, das Kleid in 2 Teile zu zerlegen und beide Stücke in Stoff und Farbe gelegentlich zu unterscheiden.
    💡 ich habe lange recherchiert, um herauszufinden, ab wann das Kleid in Mieder und Rock zerlegt wurde, sprich es eine Taillennaht gab
  • seit 1490 (Weiss, 117) Landsknechtshut
    Es kamen ziemlich niedrige Rundhüte mit sehr breit ausladenden Krempen auf, die gewöhnlich an der echten Seite nach oben breit umgeschlagen wurde. Sie wurden zumeist aus derbem Stoff, Filz oder starkem Tuch verfertigt und mit farbiger Seide, Samt oder sonst kostbarem Zeug überzogen, um die Krempe herum reich garniert und mit großen Federbüschen geschmückt.

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